Genehmigung öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

Amtliche Bekanntmachung des Abfallwirtschaftsverbands Kreis Groß-Gerau

Pressemitteilung: 05/2021
Veröffentlichungsdatum: 28.05.2021
Kurzbeschreibung: Genehmigung öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Verfasser: Herr Freitag

Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

Genehmigung:

Aufgrund der zwischen dem Abfallwirtschaftsverband (AWV) Kreis Groß-Gerau und der Gemeinde Nauheim mit Datum vom 27. April 2021 getroffenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung genehmige ich hiermit gemäß §§ 24 Abs. 1 und 26 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16. Dezember 1969 (GVBI. I S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBI. S. 618) die getroffene Vollstreckungsvereinbarung zur Beitreibung offener Forderungen des AWV Kreis Groß-Gerau über die Gemeinde Nauheim ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung.

Groß-Gerau, den 10. Mai 2021

Der Landrat des Kreise Groß-Gerau

gez. Will

Landrat

 

Hinweisbekanntmachung

Der Abfallwirtschaftsverband Kreis Groß-Gerau (AWV) veröffentlicht seine Bekanntmachungen gemäß § 17 Abs. 1 der Verbandssatzung auf der Homepage: www.awv-gg.de

Amtliche Bekanntmachung vom 26.05.2021

Bekanntmachung der genehmigten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Beitreibung offener Forderungen – Vollstreckungsvereinbarung“

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung liegt zur Einsichtnahme von

Montag,               31.05.2021

bis einschließlich

Donnerstag,       10.06.2021

in der Geschäftsstelle des AWV, Marie-Curie-Straße 6, 64579 Gernsheim, Besprechungsraum 1, öffentlich aus.

Die Dienststunden sind wie folgt festgelegt:

Montag bis Mittwoch                          08:30 – 12:00 + 13:30 – 16:00 Uhr

Donnerstag                                          08:30 – 12:00 + 13:30 – 18:00 Uhr

Freitag                                                  08:30 – 12:00 Uhr

Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen durch Corona, bitten wir um Terminvereinbarungen. Bitte kontaktieren Sie uns dazu im Vorfeld telefonisch unter 06258 9999 080.