Genehmigung:
Aufgrund der zwischen dem Abfallwirtschaftsverband (AWV) Kreis Groß-Gerau und der Gemeinde Nauheim mit Datum vom 27. April 2021 getroffenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung genehmige ich hiermit gemäß §§ 24 Abs. 1 und 26 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16. Dezember 1969 (GVBI. I S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBI. S. 618) die getroffene Vollstreckungsvereinbarung zur Beitreibung offener Forderungen des AWV Kreis Groß-Gerau über die Gemeinde Nauheim ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung.
Groß-Gerau, den 10. Mai 2021
Der Landrat des Kreise Groß-Gerau
gez. Will
Landrat
Hinweisbekanntmachung
Der Abfallwirtschaftsverband Kreis Groß-Gerau (AWV) veröffentlicht seine Bekanntmachungen gemäß § 17 Abs. 1 der Verbandssatzung auf der Homepage: www.awv-gg.de
Amtliche Bekanntmachung vom 26.05.2021
Bekanntmachung der genehmigten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Beitreibung offener Forderungen – Vollstreckungsvereinbarung“
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung liegt zur Einsichtnahme von
Montag, 31.05.2021
bis einschließlich
Donnerstag, 10.06.2021
in der Geschäftsstelle des AWV, Marie-Curie-Straße 6, 64579 Gernsheim, Besprechungsraum 1, öffentlich aus.
Die Dienststunden sind wie folgt festgelegt:
Montag bis Mittwoch 08:30 – 12:00 + 13:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 12:00 + 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen durch Corona, bitten wir um Terminvereinbarungen. Bitte kontaktieren Sie uns dazu im Vorfeld telefonisch unter 06258 9999 080.