2. AWV Verbandsversammlung 2021
Amtliche Bekanntmachung des Abfallwirtschaftsverbands Kreis Groß-Gerau
Pressemitteilung: 07/2021
Veröffentlichungsdatum: 06.09.2021
Kurzbeschreibung: 2. Verbandsversammlung 2021
Verfasser: Herr Freitag
2. AWV Verbandsversammlung 2021 am 16.09.2021
Zu der 2. AWV-Verbandsversammlung 2021 laden wir alle interessierten Bürger ein. Aufgrund der Corona Situation wird um vorherige Anmeldung gebeten.
Die Sitzung findet am Donnerstag, den 16. September 2021, um 09:30 Uhr, im Saal der Stadthalle Gernsheim, Georg-Schäfer-Platz 1, 64579 Gernsheim statt.
Um die Einhaltung unseres Hygienekonzeptes wird gebeten. Dieses finden Sie weiter unten.
Tagesordnung:
Punkt 1)
Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung
Punkt 2)
Genehmigung des Protokolls zur Verbandsversammlung vom 20.05.2021
Punkt 3)
Bericht der Geschäftsleitung
Punkt 4)
Beratung und Beschlussfassung
2. Änderung der Gebührensatzung (Gast: Herr Krauß)
Punkt 5)
Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez. Günter Müller
Verbandsvorsitzender
Hygieneregeln für die AWV-Verbandsversammlung im Saal der Stadthalle Gernsheim
Persönliche Verhaltensregeln
- Zugang zur Verbandsversammlung haben nur symptomfreie Menschen
- In der gesamten Stadthalle besteht eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB), ausser auf den Sitzplätzen.
- Der Mindestabstand von 1,50 m ist einzuhalten.
- Auf Händeschütteln usw. ist zu verzichten.
- Gruppenbildung ist zu vermeiden.
- Einhalten der Husten- und Nießetikette.
- Auf eine ausreichende Handhygiene ist zu achten.
Kontaktnachverfolgung
- Die Nachverfolgung von Infektionsketten der Verbandsversammlungsmitglieder wird über die Anwesenheitsliste gewährleistet.
- Die Öffentlichkeit muss sich zur Nachverfolgung von Infektionsketten in Kontaktformulare, die Namen, Anschrift und Telefonnummer enthält eintragen. Die Kontaktformulare werden vom Abfallwirtschaftsverband unter Beachtung des Datenschutzes aufbewahrt.
Räumliche Gegebenheit/Sitzordnung
- Die Mitglieder nehmen die Sitzplätze in Form eines Quadrates ein, wobei jede Person einen eigenen Tisch bekommt und der Abstand von 1,5 m eingehalten wird.
- Für die Öffentlichkeit und die Presse stehen ausschließlich die Plätze auf der Galerie zur Verfügung, auch hier wird der Abstand von 1,5 m eingehalten.
- Die Räumlichkeiten sind bei Nutzung dauerhaft zu lüften (Lüftungsanlage).
- Die Verbandsmitglieder erhalten Ihre Getränke am Sitzplatz. Eine weitere Bewirtung ist nicht vorgesehen.
- Die Garderobe ist geschlossen.
Im Weiteren sind die Bestimmungen des Land Hessens und der Allgemeinverfügungen des Landkreises gültig.
gez. Joachim Freitag
Geschäftsführer