Neue Gebührenkalkulation für 2022

Amtliche Bekanntmachung des Abfallwirtschaftsverbands Kreis Groß-Gerau

Pressemitteilung: 09/2021
Veröffentlichungsdatum: 20.09.2021
Kurzbeschreibung: Neue Gebührenkalkulation für 2022
Verfasser: Herr Freitag

Neue Gebühren ab 2022

Am 01.01.2020 hat sich die Abfallentsorgung bei sieben Kommunen im Kreis Groß-Gerau grundlegend, in ein einheitliches System geändert. Die Umstellung brachte ein modernes, bewährtes Entsorgungskonzept mit sich. Viele Veränderungen standen für alle Beteiligten an. Zeit hinsichtlich der Gebühren für einen Zwischenstand.

Nach den ersten beiden Jahren mit einem einheitlichen Müllabfuhrsystem für die sieben Mitgliedskommunen des Abfallwirtschaftsverbandes Kreis Groß-Gerau (AWV) stand nun für das Jahr 2022 eine neue Gebührenkalkulation an.

Als Zweckverband des öffentlichen Rechts darf der AWV weder Gewinn noch Verlust erzielen. Nachdem die erste Gebührenkalkulation für die Einführungsjahre 2020 und 2021 naturgemäß auf Schätzungen, basierend auf den Daten aus den Mitgliedskommunen beruhten, war es nun erstmals möglich, auf Grundlage der bisher ermittelten Daten eine präzisere Kalkulation vorzunehmen. Dabei wurden die tatsächlich an den AWV gezahlten Gebühren mit den Kosten gegengerechnet.

In ihrer Sitzung am Donnerstag, 16. September, hat die Verbandsversammlung des AWV, in der die sieben Mitgliedskommunen Biebesheim am Rhein, Büttelborn, Gernsheim, Nauheim, Riedstadt, Stockstadt am Rhein und Trebur vertreten sind, die neue Gebührenordnung beschlossen. Die Gebühren für Restmüll und für Biomüll mussten so angepasst werden, dass es moderate Erhöhungen für das Jahr 2022 gibt. So müssen nun z.B. beim Restmüll für ein 80-Liter- Gefäß monatlich 18 Cent mehr gezahlt werden und für ein 120-Liter-Gefäß 26 Cent mehr. Deutlicher ist der Anstieg beim Biomüll mit 1,26 Euro im Monat mehr für ein 120-Liter-Gefäß und 2,52 Euro für ein 240-Liter-Gefäß. Die Gebühren für die Papiergefäße bleiben unverändert und somit konstant. Als weitere Neuerung wird nun bei der Anmeldung zum Sperrmüll eine Servicegebühr von 10 Euro erhoben. Denn Sperrmüll gehört nicht nur mit 139 Euro je Gewichtstonne zu den teuersten Müllfraktionen – was der Verbraucher nicht direkt bemerkt, weil die Gebühren in denen für die Restmülltonne enthalten sind. Mit der Servicegebühr soll dem Verwaltungsaufwand Rechnung getragen werden und darüber hinaus erhofft sich der AWV einen gewissen Lenkungseffekt, erklärt AWV-Geschäftsführer Joachim Freitag.

Das erwartete Abfallgebührenaufkommen für 2022 bleibt mit insgesamt 8,4 Millionen EUR immer noch deutlich unter dem, des um die Ausgleichsrücklage bereinigten  gesamten Gebührenaufkommens der Mitgliedskommunen von rund 9,4 Millionen Euro im Jahr 2019, dem letzten vor dem einheitlichen Müllabfuhrsystem.

Notwendig wurde die Anpassung vor allem, weil es erheblich weniger Zusatzleerungen gab, als kalkuliert worden war. So gab es 2020 bei den 80-Liter-Restmüllgefäßen statt geplanter 45.000 Zusatzleerungen nur 19.277 und damit 57,16 Prozent weniger als kalkuliert. Beim Bioabfall waren es insgesamt 57,19 Prozent weniger.

Die vollständige, ab dem 01.01.2022 gültige Gebührenordnung ist auf der Internetseite des AWV (www.awv-gg.de) veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Abfallwirtschaftsverband Kreis Groß-Gerau