Wichtige Infos zur Sperrmüllentsorgung
Amtliche Bekanntmachung des Abfallwirtschaftsverbands Kreis Groß-Gerau
Pressemitteilung: 02/2021
Veröffentlichungsdatum: 05.02.2021
Kurzbeschreibung: Sperrmüllentsorgung
Verfasser: Frau Haas
Sperrmüllentsorgung
Jeder kennt es; die alte Couch, der kaputte Schrank, die veraltete Vitrine müssen Neuem weichen. Wie gut, dass man die Möglichkeit hat, dies über die Sperrmüllabfuhr ohne große Mühen und Kosten loszuwerden. Soweit die Theorie, doch die Praxis sieht leider anders aus…
Bei dem Thema Sperrmüll gibt es leider ein paar Fakten und Hintergründe die vielen nicht bekannt sind.
Ein großer Irrglaube ist, dass die Sperrmüllabfuhr kostenfrei ist. Natürlich ist dies eine logische Schlussfolgerung, denn viele Bürger, die max. 4 Anmeldung pro Jahr haben werden auch keine Kosten für die Sperrmüllentsorgung auf Ihrem Bescheid finden. Aber dennoch sollte jedem bewusst sein, dass Sperrmüll ein kostenpflichtiger Abfall ist, für den auch Entsorgungs- und Transportkosten anfallen. Da diese Kosten aber über die Gebühren der vorhandenen Restmülltonne abgedeckt sind, bekommt diese niemand zu Gesicht. Dennoch ist dies ein großer Kostenfaktor den der AWV trägt. Deswegen gibt es bei der Sperrmüllabfuhr auch so strenge Richtlinien.
Leider ist es in der Vergangenheit öfters aufgefallen, dass Renovierungsarbeiten, Hausentrümpelungen versucht wurden, „kostenfrei“ über die Sperrmüllabholung entsorgen zu lassen. Für solche Fälle ist die Sperrmüllabfuhr nicht vorgesehen. Das private Müll(mehr)aufkommen in solchen Fällen darf nicht auf Kosten der Allgemeinheit finanziert werden.
Pauschal lässt sich die Frage „Was gehört denn zum Sperrmüll?“ wie folgt beantworten: „Alles was Sie beim Umzug mitnehmen würden, was nicht mit dem Haus verbaut war, keinen Stecker hat (Elektroschrott) und nicht in die Restmülltonne passt, ist Sperrmüll“
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Abfallwirtschaftsverband Kreis Groß-Gerau