Sperrmüll – schnell, einfach, online
Wissenswertes zum Sperrmüll
Zum Sperrmüll zählen sperrige Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen und daher nicht mit dem Hausmüll in einer Mülltonne entsorgt werden können.
Gut zu wissen: Bei Sperrmüll und Grünschnitt wird für jede angemeldete Abholholmenge von bis zu 4 m³ eine Servicegebühr von 10 EUR erhoben. Die Servicegebühr fällt auch für die angemeldete Anlieferung von bis 4m³ an Samstagen bei der Firma Meinhardt Städtereinigungs GmbH & Co KG (Robert Bunsen Straße 67, 64579 Gernsheim) an.
Bitte beachten Sie, …
- dass das Material ebenerdig auf öffentlich zugänglichem Gelände bereitgestellt werden muss.
- dass die Gesamtmenge des bereitgestellten Materials nicht mehr als 4 m³ (Kubikmeter) betragen darf.
- dass die einzelnen Gegenstände das Gewicht von 50 kg nicht überschreiten dürfen.
- dass die einzelnen Gegenstände die maximale Länge von 2m nicht überschreitet.
- dass der Sperrmüll nicht in Tüten, Kisten oder Säcken verpackt ist.
- dass das Sperrgut spätestens ab 6.00 Uhr am Abholtag bereitstehen muss.
- dass nicht zum Sperrmüll zählende Gegenstände nicht mitgenommen werden - dies sind z.B. Türen und Fenster, Elektrogeräte, Laminat, Bau - und Gartenholz (behandelt) sowie alle Teile von Umbau - oder Abbrucharbeiten.
- dass die Kriterien (Menge, Gewicht, Maße, Verzicht auf zusätzliche Umverpackungen, nicht zum Sperrmüll zählende Gegenstände) auch für die direkte Anlieferung an Samstagen bei der Firma Meinhardt gelten.
Sie haben Fragen? Dann rufen Sie einfach unsere Sperrmüll-Hotline unter 06258 9999 219 an.